31.07.2007
Veranstaltungen während der Sommerferien
29.07.2007
Besorgt um die entsorgten Väter?
Im Tagesspiegel meint die Grünen-Familienpolitikerin Ekin Deligöz:
„Diese Gesellschaft verändert sich, auch die Rolle der Väter verändert sich. Es ist paradox, darauf nicht zu reagieren.“ Es sei nicht hinzunehmen, dass Väter alle Pflichten haben, man bei der Gewährung von Rechten aber konservativ bleibe. Praktisch geht es beim Sorgerecht um weitreichende Entscheidungen wie über den Wohnort des Kindes, die Schulart, die Ausbildungs- und Berufswahl, die Religion, ärztliche Behandlungen oder auch die Anlage größeren Kindesvermögens.Weiter heißt es:
Bisher ist es so, dass Väter das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter nicht gerichtlich durchsetzen können, eine Einzelfallüberprüfung ist nicht vorgesehen. Noch 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage grundsätzlich bestätigt, zugleich aber den Gesetzgeber aufgefordert, er müsse „die tatsächliche Entwicklung beobachten und prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben“ werde. Karlsruhe schloss also spätere Gesetzesänderungen zugunsten der Väter nicht aus, wenn so dem Kindeswohl besser Rechnung getragen wird.Doch die Ergebnisse dieser Befragung werden weiterhin in den Schubladen gehalten, Frau Zypries vertröstet die Öffentlichkeit von Monat zu Monat. Stattdessen heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zu einem halben Dutzend Fragen:
"Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor".
Offensichtlich systematisches "Nicht-Wissen-Wollen". Man will einfach nicht zu Kenntnis nehmen, dass sich die Realität in den Familien längst geändert hat und enthält den Vätern eine gleichberechtigte Elternschaft vor.
11.07.2007
Ministerkind benachteiligt?
Berlin, 10.07.2007: Bundesminister Horst Seehofer und die Mutter der im Juni geborenen gemeinsamen Tochter sind unverheiratet. Damit haben nicht beide Eltern von Geburt an die elterliche Sorge inne. Sollte die Mutter nun keine Sorgeerklärung unterschreiben, hat Bundesminister Horst Seehofer, wie viele tausend Väter, kein Mitspracherecht bei der Erziehung seiner Tochter.
Er kann also noch nicht einmal mitentscheiden, ob das Kind in eine Kinderkrippe gehen soll oder die ersten Jahre bei der Mutter verbringen kann. Er kann nicht mitreden, welche Schulbildung das Kind geniesen soll oder ob die Tochter beispielsweise im christlichen Glauben erzogen wird.
Während spätestens seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Betreuung kleiner Kinder, welches am 23. Mai veröffentlicht wurde, die Gleichstellung der Mütter außer Frage steht, egal ob verheiratet oder nicht, steht die Gleichstellung des nichtehlichen Kindes immer noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der nichtehelichen Mutter. Diese Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Nun ist natürlich anzunehmen, dass Bundesminister Seehofer bestimmt das Beste für alle seine Kinder gleichermaßen will. Und es ist auch nicht anzunehmen, dass die Mutter des Ministerkindes, die ihr eingeräumte Vorrechtsposition ausnutzen wird. Dennoch bleibt die Frage, warum es eines gesonderten und mit bürokratischem Aufwand belasteten Verfahrens zur Begründung der elterlichen Sorge bedarf. Würde das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt mit der Vaterschaftsanerkennung automatisch die volle Gültigkeit erhalten, wie in vielen europäischen Ländern mittlerweile üblich, könnte man noch viel mehr Engagement der jungen Väter in der Betreuung und Versorgung der Kinder erwarten. Dass frischgebackene Väter zunehmend die volle elterliche Verantwortung annehmen und in ihre Lebensplanung einbezogen haben, zeigen eindrucksvoll die jüngst veröffentlichen Zahlen zum neuen Elterngeld. Kinder können sich nunmal nicht aussuchen, in welche Verhältnisse hinein sie geboren werden. Deshalb hat auch ein Ministerkind die gleiche elterliche Verantwortung verdient, wie seine früher geborenen Halbgeschwister.
10.07.2007
Mama-Tage und Papa-Tage
Insbesondere die Sicht der Kinder wird gut beschrieben:
"Was Antonin als "das Normalste der Welt" empfindet, betrifft eine kleine, aber wachsende Avantgarde und ist als gesellschaftliches Phänomen so neu, dass es nicht einmal eine allgemeingültige Bezeichnung für diese Form von Kindheit gibt. Pendelkinder, Teilzeitkinder, Mittwochskinder - Kinder, die von getrennt lebenden Eltern gemeinsam erzogen werden."
Und für die fachliche Einschätzung gibt das dazugehörige Interview mit Dr. Ingo Spitczok von Brisinski viele wertvolle Hinweise.
06.07.2007
Schule: Einsicht in Schülerakte durch Eltern
Dies dürfte allerdings nur bei gemeinsamem Sorgerecht gelten.
05.07.2007
Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern
Berlin: (hib/BOB/ms) Nach dem gemeinsamen Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/5852).
Wir bewerten diese Anfrage als gutes Zeichen, denn immer noch verweigert sich die Justizministerin, dem Untersuchungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen. Warum immer noch vielen faktisch mitsorgenden Vätern die gleichen Elternrechte verweigert werden, weil die Mutter das Sorgerecht ohne jeden Grund verweigern kann, soll wohl im Dunkeln bleiben.
Auch der "Väteraufbruch für Kinder e.V." fordert das Bundesjustizministerium auf, endlich die Zahlen an die Öffentlichkeit zu bringen. Auch gibt es weiterhin die Möglichkeit für Väter nichtehelicher Kinder an der Fragebogenaktion mitzuwirken. Haben Sie Sorgerecht erhalten oder wurde es verweigert?
Bitte mitmachen!