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19.01.2007

Väter-Salon: Verfahrenspfleger

Am Donnerstag, den 11. Januar berichtete ein Verfahrenspfleger über die Möglichkeiten und Grenzen seiner Tätigkeit in der Vertretung von Kindern in streitigen Familiensachen. Obwohl der Verfahrenspfleger immer noch häufig als ein "Stiefkind" betrachtet wird, kann er doch gelegentlich im Sinne des Kindes wirken. Wichtig ist dabei, dass sich die jeweilige Person zumindest gewissen Standards verpflichtet fühlt. Beispielsweise von der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft.

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