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16.07.2008

BGH prüft, ob Eigenverantwortung ein Märchen bleibt

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute erstmals auf Grundlage neuen Unterhaltsrechts entscheiden, wie lange eine Mutter Unterhalt vom Ex-Partner bekommt, mit dem sie zwei inzwischen acht und zehn Jahre alte Kinder hat. Nun verlangt die nichteheliche Mutter einen Betreuungsunterhalt von 1300.- Euro dauerhaft monatlich. Das verdient zwar mancher Familienvater nicht im Niedriglohnbereich, aber das Unterhaltsrecht war bisher sehr großzügig für die meist betreuenden Mütter. Zudem widerspricht das vollständig dem seit 1.1.2008 gültigen neuen Unterhaltsrecht, das mehr Eigenverantwortung von den Eltern verlangt. Betreuende Elternteile sollen beim Unterhalt gleichgestellt sein - egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Auch der betreuende Elternteil sollte jedoch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder einen Beitrag zu seinem Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und sich nicht auf endlosen Unterhaltsansprüchen ausruhen. Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie zum Januar 2008 die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Allerdings ist hier die Betreuungssituation zu beachten und andere "Billigkeitsgründe". Das Urteil wird Maßstäbe setzen und das neue Recht steht für die einen am Scheideweg, während andere nur noch Chaos beim Unterhalt sehen.

08.07.2008

Die Unterhaltsflucht

Echt witzig, die scheinheiligen Kommentare der "Reporterin".


Wer mehr wissen will....

03.07.2008

Zypries lässt 400 Interessenten warten

Über vierhundert Menschen erwarteten eine Antwort von Bundesjustitzministerin Brigitte Zypries zu einer Frage auf Abgeordnetenwatch.

Unter anderem fragte ein Harald Wagner: " Wann wird hier endlich das BGB korrigiert und den Grundrechten aller unverheirateter Eltern und deren Kinder Rechnung getragen?"

Die schmalllippige Antwort: "Entsprechend den Vor­gaben des Bundesverfassungsgerichts prüft das Bundesministerium der Justiz, ob und ggf. wie Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können."

Es wird Zeit, dass auch Antworten kommen und nicht nur eine Untersuchung an die andere gereiht wird.

02.07.2008

Gleichberechtigung für Väter stagniert: Sorgerecht ab Geburt gefordert

Aktive Väter machen mobil für Gleiche Elternverantwortung!

Anläßlich des zehnjährigen Jahrestages des Inkrafttretens der Kindschaftsrechtsreform wurde am 1. Juli 2008 in Berlin der Verein Aktive Vaterschaft gegründet. Vornehmlich nichteheliche Väter stellen fest, dass sie weiterhin durch die Gesetzeslage benachteiligt werden und ihr Engagement für ihre Kinder, in der Erziehung und Betreuung und für eine partnerschaftliche Wahrnehmung der Elternverantwortung keineswegs geachtet wird. Von einer gesellschaftlichen Anerkennung der Vaterschaft per se sind wir noch weit entfernt. Auch Väter, die Elternzeit nahmen/nehmen, die Kinder im Wechsel betreuen und ihren "Hausmann" stehen, werden weiterhin willkürlich entgegen dem Kindeswohl von der elterlichen Sorge ausgeschlossen. In zahlreichen Einrichtungen von den Kindertagesstätten über Schulen bis hin zu Behörden wird die eine Hälfte der Elternschaft praktisch weitgehend ausgeblendet.

Der neue Verein Aktive Vaterschaft fordert:
- Gleichberechtigte Elternschaft von Beginn an durch ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
- sofortige und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention
- einen gesellschaftlichen Mentalitätswandel, der die Vaterschaft gleichermaßen wie die Mutterschaft anerkennt

Der Verein möchte insbesondere nichteheliche Väter bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung unterstützen, auf einen gesellschaftlichen Mentalitätswandel hinwirken und versteht sich als Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG. Er betreibt eine gezielte Informations- und Kampagnenstrategie zur gleichberechtigten Elternschaft ab Geburt und möchte an der gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildung mitwirken.

Kontakt www.aktive-vaeter.de

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