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14.08.2008

Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz

Nun macht die Gesetzgebung um ein gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz erfreuliche Fortschritte. Väter- und Elternverbände hatten dies unterstützt. Das Parlament stimmte einer entsprechenden Gesetzesvorlage mit großer Mehrheit zu.

Punkt CH berichtet:
"Unverheiratete oder getrennt lebende Eltern sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein. Abstimmung hin oder her, die Gesetzesänderung, die nach den Sommerferien in die Vernehmlassung geht, bleibt umstritten. Eine Gegnerin der Vorlage ist SP-Nationalrätin Anita Thanei. «Untätige Väter beteiligen sich auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht an der Betreuung », sagt sie. «Wer etwas anderes glaubt, ist naiv.» Das gemeinsame Sorgerecht mache nur Sinn, wenn Vater und Mutter die Kinderbetreuung aufteilten.

Notfalls Sanktionen
Genau dies werde mit dem Gesetz erreicht, sagt CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Das Sorgerecht bringe auch Pflichten mit sich. «Drücken sich Väter dennoch, sollen sie sanktioniert werden. Mit höheren Alimenten oder dem Entzug des Sorgerechts.»
Ein weiterer Befürworter des Gesetzes ist Hanspeter Küpfer vom Verein «mannschafft », der sich für faire Trennungs- und Scheidungsverfahren einsetzt. «Heute sind die Spiesse nicht gleich lang. Mütter sind bezüglich Sorgerecht faktisch im Vorteil.»"

Aus Deutschland werden wir das aufmerksam beobachten. Aktive Väter fordern in Deutschland ein solches automatisches Sorgerecht ab Geburt schon lange. Ganz in Übereinstimmung mit der europäischen Menschenrechtskonvention.

06.08.2008

Männliche Erzieher verboten?

Direkt in die Arbeitslosigkeit führen nach Ansicht des Vereins Manndat e.V. die Ausbildungswege für "Neue Jungs". In einer Pressemitteilung heißt es:

"Männer dürfen allein auf Grund ihres Geschlechtes bei einer Bewerbung als Erzieher abgelehnt werden. Dies bestätigt ein Gerichtsurteil vom 20.3.2008 (Az. 2 Sa 51/08) des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz in Mainz.

Ein männlicher Sozialpädagoge bewarb sich auf eine Stelle in einem Mädcheninternat. Er wurde abgelehnt mit der Begründung, er sei ein Mann. Der Mann, der glaubte, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) würde auch Männer vor Benachteiligung auf Grund ihres Geschlechts schützen, musste sich eines Besseren belehren lassen. Ein Mann sei für die Mädchen nicht tragbar, da es den Mädchen nicht zugemutet werden könne, dass ein Mann in ihre Intimsphäre eindringe, meinten die Richter.

Dieses Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die rechtliche Stellung von Männern in erzieherischen oder sozialen Berufen, denen der Zugang zu solchen Berufen nun noch mehr erschwert wird. Denn sobald Mädchen oder Frauen betreut, erzogen oder gepflegt werden müssen, bleibt ein Eindringen in deren Intimsphäre nicht aus.

Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige, für all diejenigen, die sich seit Jahren dafür einsetzen, Jungs für erzieherische oder soziale Berufe zu interessieren, wie sie im Projekt „Neue Wege für Jungs“ propagiert werden. Nachdem auch höchstrichterlich solche Berufe nun zur männerfreien Zone erklärt werden, stellt sich für sie natürlich die Frage, ob es überhaupt noch verantwortbar ist, Jungen solche Berufe zu empfehlen.

„Deutschland ist einfach nicht reif für den erziehenden Mann“, so Dr. Bruno Köhler vom gemeinnützigen Verein MANNdat. „Wie im vorliegenden Fall stoßen männliche Erzieher in Erziehungseinrichtungen häufig auf Ablehnung, Klischees und Vorurteile, insbesondere durch die Leitung dieser Einrichtungen.“

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