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31.12.2009

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes steigt der Kindesunterhalt über alle Maßen

Für Familien: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag 3 864 EUR auf 4 368 EUR entsprechend 13,04% plus

Daraus resultierend:

Wegen der kräftigen Erhöhung des Kinderfreibetrages steigt nun der gesetzliche sog. Mindestunterhalt des Kindes. Wenngleich auch das halbe Kindergeld vom Mindestbedarf abgezogen werden darf, so müssen barunterhaltspflichtige Väter ab 2010 erheblich mehr Kindesunterhalt zahlen.

bis zum 6. Lebensjahr 199 EUR auf 225 EUR
vom 7. bis 12. Lebensjahr 240 EUR auf 272 EUR
vom 13. bis 17. Lebensjahr 295 EUR auf 334 EUR
ab dem 18. Lebensjahr 268 EUR auf 304 EUR

Da die Erhöhung von 13% eine Änderung von mehr als zehn Prozent bedeutet, ist wohl in vielen Fällen ein Grund für eine Abänderungsklage zur Herabsetzung gegeben. Besonders dort, wo nun in großer Zahl neue Mangelfälle entstehen. Dies kann jeder mit seinem Rechtsanwalt abklären - und eine Beratungsgebühr bezahlen - und für eine evtl. Klage nochmal zahlen, da seit 1.9.09 für Unterhaltssachen Anwaltspflicht besteht. Insofern wird es eine deutliche Wachstumsbeschleunigung bei den Anwaltshonoraren geben. Woher in der Wirtschaftkrise der kurzarbeitende Arbeitnehmer die 13% Mehreinkommen bekommen soll und dann noch unnütze Anwaltsgebühren aufgebrummt kriegt, halten wir für fraglich. Wir können darin jedenfalls keine volkswirtschaftliche Wertschöpfung erkennen und schlagen das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" zum Unwort des Jahres vor.

Allen, die nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, sei überdies angeraten umgehend zu prüfen, ob sie einen Antrag auf aufstockendes ALG II stellen können. Unterhaltsleistungen sind nämlich nach §11, Abs. 7 aufs Einkommen anrechenbar. Dabei Antrag auf Umgangskosten und den Alleinerziehendenzuschlag nicht vergessen. Gerade wer bisher bereits bis auf den Selbstbehalt von 900.- Euro heruntergerechnet wurde, hat hier gute Chancen sich an der Wachstumsbeschleunigung zu beteiligen, indem er sich etwas vom Staat zurückholt. Vielleicht ist dann auch mal ein, nun mehrwertsteuervergünstigter, Aufenthalt mit den Kindern im grenznahen Skihotel möglich.

Terminhinwies: Nächstes Treffen der AG "ALGII und Umgangkosten" ist am Donnerstag, 14.1. um 20.00 Uhr

12.12.2009

Til Schweiger Vater Zweiohrkueken

Laut Berliner Morgenpost ist Til Schweiger der .... "Mann, dem seine Töchter vertrauen, der den richtigen Ton im Umgang mit seinem ruhigen Teenagersohn trifft, der dem Charme und der Anhänglichkeit seiner gut erzogenen Kinder erliegt. "

Am 10.12.09 war Til Schweiger im Gespräch bei Markus Lanz (ZDF), wie man sieht nicht nur zum neuen Film "Zweiohrküken": Er sprach sich deutlich für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht aus - und Nora Tschirner und Kollegen stimmten unter großem Publikumsbeifall zu.

11.12.2009

PM Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger

Nach dem EGMR-Sorgerechtsurteil vom 3.12. veröffentliche die Bundesjustizministerin schnell eine Pressemitteilung in der es zögerlich heißt:

"Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen.

Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Entscheidend ist, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Und wir wollen wissen, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt.

Der Gerichtshof beurteilt nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall.
Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen."


Man möchte also weiter abwarten und die erkanntermaßen menschenrechtswidrige Lage erstmal erforschen....

Dem begegnete jetzt der Prozessvertreter im Fall Zaunegger gegen Deutschland, der Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe mit einer öffentlichen Stellungnahme auf seiner Website:

"Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.
....
Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. "


Komplette Stellungnahme aus der Website von Rechtsanwalt Georg Rixe

05.12.2009

Zaunegger gegen Deutschland: Presselinks

Presseberichte zum EGMR-Urteil vom 3.12. (Zaunegger ./. Deutschland):

  • Süddeutsche Zeitung: Vatertag im Dezember

  • ARD: Mehr Sorgerecht für Väter
  • n-tv: Lediger Vater diskriminiert
  • Spiegel: Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
  • Spiegel: Schluss mit Mutti
  • Stern: Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern
  • Stern: "Gerichte sind auf einem Auge blind"
  • Focus: Single-Väter hoffen auf Straßburg
  • Die Zeit: "Im Gesetz soll stehen: Väter gehören dazu"
  • SZ: Schluss mit Diskriminierung
  • SZ: Ministerin kündigt Gesetzesänderung an
  • FR-online: Ledige Väter können hoffen
  • MZ: Die Väter dürfen jetzt endlich hoffen
  • FAZ: Wo ist Papa?
  • Welt: Menschenrechtsgerichtshof stärkt Rechte lediger Väter
  • Volksstimme: Bundesregierung will Rechte lediger Väter stärken
  • taz: Sorgerecht ist Menschenrecht
  • Tagesspiegel: Auf in die Väterrepublik
  • Hamburger Abendblatt: Ohrfeige aus Straßburg
  • Kölnische Rundschau: „Keine Aktienmehrheit am Kind“
  • Südkurier: Große Freude über Gerichtsurteil
  • Südkurier: Rückendeckung für ledige Väter
  • Brigitte: EU-Urteil zum Sorgerecht: Jubel bei ledigen Vätern
  • Handelsblatt: Europäischer Gerichtshof rügt Deutschland
  • Welt - Debatte: Das Sorgerecht für Väter muss Regelfall werden

  • 02.12.2009

    Urteil erwartet: Lediger Vater bei Sorgerecht diskriminiert?

    Aktive Väter
    Unverheiratete Väter verlieren mit der Trennung jedes Mitspracherecht für ihre Kinder. Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig (und europäisch gesehen rückständig). Nur die Mutter allein kann darüber bestimmen, ob ein Vater weiterhin eine Rolle im Leben der Kinder spielt und das gemeinsame Sorgerecht erhält. Viele Väter wollen sich aber damit nicht abfinden. Daher hat Horst Zaunegger, ein Kölner Vater vor etlichen Jahren geklagt. Bereits 2003 wurde sein Anliegen vom OLG Köln mit Verweis auf die Gesetze abgeschmettert. Nun endlich wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am morgigen Donnerstag, den 3. Dezember 2009 sein Urteil bekanntgeben.

    Aktive Papas fordern: Gleichberechtigte Elternschaft von Anfang an: Gemeinsame Sorge ab Geburt

    01.12.2009

    EGMR-Sorgerecht: Diesmal ist Vatertag im Dezember

    heribert prantl:

    Vatertag im Dezember

    "Bei den nichtehelichen Kindern gibt es dagegen ein striktes Müttermonopol. Dieses Monopol wird wohl nun vom Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof verworfen werden. Er wird Deutschland vorschreiben, dem Vater auch gegen den Willen der Mutter Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht zu eröffnen.
    ....
    Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter oder Vater - das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen."

    Wow!

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