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11.07.2007

Ministerkind benachteiligt?

Ministerkind benachteiligt?

Berlin, 10.07.2007: Bundesminister Horst Seehofer und die Mutter der im Juni geborenen gemeinsamen Tochter sind unverheiratet. Damit haben nicht beide Eltern von Geburt an die elterliche Sorge inne. Sollte die Mutter nun keine Sorgeerklärung unterschreiben, hat Bundesminister Horst Seehofer, wie viele tausend Väter, kein Mitspracherecht bei der Erziehung seiner Tochter.


Er kann also noch nicht einmal mitentscheiden, ob das Kind in eine Kinderkrippe gehen soll oder die ersten Jahre bei der Mutter verbringen kann. Er kann nicht mitreden, welche Schulbildung das Kind geniesen soll oder ob die Tochter beispielsweise im christlichen Glauben erzogen wird.

Während spätestens seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Betreuung kleiner Kinder, welches am 23. Mai veröffentlicht wurde, die Gleichstellung der Mütter außer Frage steht, egal ob verheiratet oder nicht, steht die Gleichstellung des nichtehlichen Kindes immer noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der nichtehelichen Mutter. Diese Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Nun ist natürlich anzunehmen, dass Bundesminister Seehofer bestimmt das Beste für alle seine Kinder gleichermaßen will. Und es ist auch nicht anzunehmen, dass die Mutter des Ministerkindes, die ihr eingeräumte Vorrechtsposition ausnutzen wird. Dennoch bleibt die Frage, warum es eines gesonderten und mit bürokratischem Aufwand belasteten Verfahrens zur Begründung der elterlichen Sorge bedarf. Würde das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt mit der Vaterschaftsanerkennung automatisch die volle Gültigkeit erhalten, wie in vielen europäischen Ländern mittlerweile üblich, könnte man noch viel mehr Engagement der jungen Väter in der Betreuung und Versorgung der Kinder erwarten. Dass frischgebackene Väter zunehmend die volle elterliche Verantwortung annehmen und in ihre Lebensplanung einbezogen haben, zeigen eindrucksvoll die jüngst veröffentlichen Zahlen zum neuen Elterngeld. Kinder können sich nunmal nicht aussuchen, in welche Verhältnisse hinein sie geboren werden. Deshalb hat auch ein Ministerkind die gleiche elterliche Verantwortung verdient, wie seine früher geborenen Halbgeschwister.

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