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06.07.2007

Schule: Einsicht in Schülerakte durch Eltern

Schule: Eltern haben einen Anspruch auf Einsicht der Schülerakte

Vielfach scheuen sich Schulleiter, Eltern Einsicht in die Akte ihres Kindes zu gewähren, da die Akte unter Umständen viele Informationen enthält, die aus Sicht der Schule nur für den „internen Gebrauch“ bestimmt sind und das Verhältnis von Eltern und Schule unnötig belasten könnten. Verlangen Eltern allerdings ausdrücklich Einsicht in die Schülerakte ihres Kindes, dürfen Lehrer bzw. Schulleiter dies nicht verweigern.

In der so genannten „Schülerakte“ sind alle wichtigen Informationen über den Schüler, d. h. seine persönlichen Daten, die Daten der Erziehungsberechtigten, Notfalltelefonnummern, Krankheiten und Allergien, Entwicklungsberichte des Kindergartens, gespeichert. Außerdem enthält die Akte die Zeugnisse des Kindes.

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Dies dürfte allerdings nur bei gemeinsamem Sorgerecht gelten.


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