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07.09.2007

Bundesverfassungsgericht: Zwang zum betreuten Umgang?

Das Bundesverfassungsgericht hat auch in diesem Jahr wieder ein familienrechtliches Thema zum Gegenstand seiner öffentlichen Verhandlung am Tag der offenen Tür vorgesehen.

Pressemitteilung Nr. 89/2007 vom 7. September 2007
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Tag der offenen Tür am 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe:
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
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Es geht um eine Verfassungsbeschwerde eines Vater zu der Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn er unter Androhung eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro zu einem betreuten Umgang mit seinem Kind gezwungen werden soll. Betreuter Umgang heißt, dass dieser unter Aufsicht einer vom Jugendamt bestimmten fremden Person stattfindet.

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