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10.01.2008

Kindesunterhalt - neuer Mindestunterhalt

Das neue Unterhaltsrecht ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Kinder haben nunmehr Vorrang. Es gilt mehr Eigenverantwortung für die Erwachsenen. Auch entfällt die bisherige Regelbetragsverordnung und ein sog. Mindestunterhalt gilt für alle Kinder in Ost und West, ehelich oder nichtehelich. Rechtsanwalt Matthias Wellmann erläutert die Veränderungen, das System der Rangfolge und weitere Fragen aus dem Zuhörerkreis zum neuen Unterhaltsrecht.

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Vätersalon: Jeden Donnerstag im Gespräch mit Gästen.
- ab 19.30 Uhr - Beginn: 20.00 Uhr - im FamilienInfoTreff - Senefelderstr. 26 - 10437 Berlin -

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