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26.01.2008

Zypries bleibt untätig. Muttervorrang vor Kinderschutz?

In der Debatte um den Kinderschutz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, dass die Jugendämter aktiver werden, dass schneller Gerichte einzuschalten sind, dass Nachbarn schneller zum Telefonhörer greifen. Alle sind zu Aktionismus aufgefordert?

Nein nicht alle. Muttervorrang ist allemal wichtiger als Kinderschutz. Viele Väter sollen weiter draußen bleiben aus dem Leben der Kinder. So wie der Vater in Sömmerda mit seinen Lebensmitteltüten vergeblich vor der Tür stand. "Er zahle keinen Unterhalt" war der "Erkenntnisstand" des lokalen Jugendamtes. Oder der Vater in Darry, der vergeblich versuchte beim Amt Unterstützung zu finden. Die Großeltern von Lea-Sophie in Schwerin.....
Beliebig ließe sich die Liste erweitern. Die Mutter darf das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt verweigern. Gründe muß sie keine angeben. Überprüft wird auch nicht, ob sie in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern. Ob sie alleine die Verantwortung der elterlichen Sorge tragen kann. Der Vater bleibt ausgeschlossen, wenn Mutter das will.
So hatte auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 29. Januar 2003 geurteilt. Aber die Richter waren sich nicht sicher, ob dieser Muttervorrang auf fundierten Annahmen steht, die vor der gesellschaftlichen Wirklichkeit Bestand haben. Deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten. Es sollte überprüft werden, inwieweit es stimmt, dass kurz gesagt, "Mutter immer gut" fürs Kind handelt.
Da das BVG in diesem Fall leider eine Frist für den Auftrag nicht gesetzt hat, läßt sich das zuständige Ministerium ungewöhnlich viel Zeit. Zwar hat man nach langem Zögern eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern angestellt, deren Ergebnisse längst vorliegen dürften.

Am kommenden Dienstag sind fünf Jahre um. Doch Frau Zypries bleibt untätig. Die Mütter sollen bestimmen. Ob der Vater sich kümmern darf. Kinder haben das Nachsehen.

Weg mit §1628a ! Aktive Väter sind Kinderschutz.


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