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13.02.2008

Beschleunigtes Familienverfahren bei Berliner Gerichten

Seit April 2007 existiert ein beschleunigtes Familienverfahren bei den Berliner Gerichten. Aufgrund eingeschränkter Kommunikation hat dieses bislang nur mäßigen Bekanntheitsgrad.

Am 07.02.2008 fand nunmehr diesbezüglich eine Veranstaltung unter dem Titel „Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Familienkonflikt- Beschleunigtes Familienverfahren“ statt. Betreut wurde diese durch die Justizministerien der Länder Berlin und Brandenburg und die Rechtsanwaltskammer Berlin.

Unter den Teilnehmern fanden sich viele Richter der Berliner Familiengerichte und des Kammergerichts. Weiterhin vertreten waren namhafte Sachverständige, Vertreter der Jugendhilfe sowie Rechtsanwälte.

Durch mehrere auswärtige Referenten wurde zunächst das Münchener Modell vorgestellt. Die Beschreibung und Durchführung dieses war sehr konkret und beispielhaft. So haben sich z.B. von 30 dort tätigen Richtern 28 diesem Modell gegenüber aufgeschlossen gezeigt.

In Sorge- und Umgangsverfahren wird in geeigneten Fällen auf Antrag innerhalb von 4 Wochen ein Termin bei Gericht anberaumt. Auf den Austausch verletzender Schriftsätze wird im Vorfeld verzichtet. Ebenso gibt das Jugendamt im Termin lediglich einen mündlichen Bericht ab.

In Berlin hat das Verfahren leider noch nicht annähernd so viel Zuspruch durch die Richterschaft erfahren. Lediglich ca. 25 % der Familienrichter zeigt sich bislang aufgeschlossen. Die am Familienverfahren beteiligten Professionen erörtern das Verfahren derzeit noch recht umfangreich in insgesamt 7 Arbeitsgruppen, welche über Berlin verteilt sind.

Daher ist in Berlin für Rechtssuchende kaum vorhersehbar, ob der für sie zuständige Richter ein Anhänger des neuen Verfahrens ist oder nicht. Spätestens ab dem Jahr 2009 gilt jedoch bei Verabschiedung des neuen FGG ein dort verankerter Beschleunigungsgrundsatz.

(mitgeteilt von RA Matthias Wellmann.)

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