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03.04.2008

Zypries überläßt Umgangszwang den Gerichten

Darf der Staat einen Vater zum Umgang mit seinem Kind zwingen? Über diese Frage hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Am 1. April war die öffentliche Urteilsverkündung in Karlsruhe. In der Urteilsverkündung hat es einen Zwang zum Umgang grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Einen Zwang zum Umgang dürfe aber nur ausgeübt werden, wenn dieser dem Wohl des Kindes diene. Das sei in der Regel nicht der Fall, wenn ein Elternteil zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden müsse. Im Sonderfall jedoch, der zu beurteilen war, schloss das Verfassungsgericht den Zwang aus, da der Vater von Anfang an den Kontakt nicht wünschte und er auch mit der Zeugung eines Kindes nicht einverstanden war.

Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller vom Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V" meint dazu: 'Für umgangsberechtigten Elternteile, die ihre Umgangspflicht wahrnehmen möchten, bedeutet dieses Urteil eine nachdrückliche Stärkung. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung die Bedeutung des Umgangs mit den Kindern durch beide Eltern hervorgehoben".

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