-------------- ------------ -- --

16.07.2008

BGH prüft, ob Eigenverantwortung ein Märchen bleibt

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute erstmals auf Grundlage neuen Unterhaltsrechts entscheiden, wie lange eine Mutter Unterhalt vom Ex-Partner bekommt, mit dem sie zwei inzwischen acht und zehn Jahre alte Kinder hat. Nun verlangt die nichteheliche Mutter einen Betreuungsunterhalt von 1300.- Euro dauerhaft monatlich. Das verdient zwar mancher Familienvater nicht im Niedriglohnbereich, aber das Unterhaltsrecht war bisher sehr großzügig für die meist betreuenden Mütter. Zudem widerspricht das vollständig dem seit 1.1.2008 gültigen neuen Unterhaltsrecht, das mehr Eigenverantwortung von den Eltern verlangt. Betreuende Elternteile sollen beim Unterhalt gleichgestellt sein - egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Auch der betreuende Elternteil sollte jedoch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder einen Beitrag zu seinem Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und sich nicht auf endlosen Unterhaltsansprüchen ausruhen. Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie zum Januar 2008 die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Allerdings ist hier die Betreuungssituation zu beachten und andere "Billigkeitsgründe". Das Urteil wird Maßstäbe setzen und das neue Recht steht für die einen am Scheideweg, während andere nur noch Chaos beim Unterhalt sehen.

Comments: Kommentar veröffentlichen



<< Home

This page is powered by Blogger. Isn't yours?