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14.08.2008

Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz

Nun macht die Gesetzgebung um ein gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz erfreuliche Fortschritte. Väter- und Elternverbände hatten dies unterstützt. Das Parlament stimmte einer entsprechenden Gesetzesvorlage mit großer Mehrheit zu.

Punkt CH berichtet:
"Unverheiratete oder getrennt lebende Eltern sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein. Abstimmung hin oder her, die Gesetzesänderung, die nach den Sommerferien in die Vernehmlassung geht, bleibt umstritten. Eine Gegnerin der Vorlage ist SP-Nationalrätin Anita Thanei. «Untätige Väter beteiligen sich auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht an der Betreuung », sagt sie. «Wer etwas anderes glaubt, ist naiv.» Das gemeinsame Sorgerecht mache nur Sinn, wenn Vater und Mutter die Kinderbetreuung aufteilten.

Notfalls Sanktionen
Genau dies werde mit dem Gesetz erreicht, sagt CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Das Sorgerecht bringe auch Pflichten mit sich. «Drücken sich Väter dennoch, sollen sie sanktioniert werden. Mit höheren Alimenten oder dem Entzug des Sorgerechts.»
Ein weiterer Befürworter des Gesetzes ist Hanspeter Küpfer vom Verein «mannschafft », der sich für faire Trennungs- und Scheidungsverfahren einsetzt. «Heute sind die Spiesse nicht gleich lang. Mütter sind bezüglich Sorgerecht faktisch im Vorteil.»"

Aus Deutschland werden wir das aufmerksam beobachten. Aktive Väter fordern in Deutschland ein solches automatisches Sorgerecht ab Geburt schon lange. Ganz in Übereinstimmung mit der europäischen Menschenrechtskonvention.

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