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31.12.2009

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes steigt der Kindesunterhalt über alle Maßen

Für Familien: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag 3 864 EUR auf 4 368 EUR entsprechend 13,04% plus

Daraus resultierend:

Wegen der kräftigen Erhöhung des Kinderfreibetrages steigt nun der gesetzliche sog. Mindestunterhalt des Kindes. Wenngleich auch das halbe Kindergeld vom Mindestbedarf abgezogen werden darf, so müssen barunterhaltspflichtige Väter ab 2010 erheblich mehr Kindesunterhalt zahlen.

bis zum 6. Lebensjahr 199 EUR auf 225 EUR
vom 7. bis 12. Lebensjahr 240 EUR auf 272 EUR
vom 13. bis 17. Lebensjahr 295 EUR auf 334 EUR
ab dem 18. Lebensjahr 268 EUR auf 304 EUR

Da die Erhöhung von 13% eine Änderung von mehr als zehn Prozent bedeutet, ist wohl in vielen Fällen ein Grund für eine Abänderungsklage zur Herabsetzung gegeben. Besonders dort, wo nun in großer Zahl neue Mangelfälle entstehen. Dies kann jeder mit seinem Rechtsanwalt abklären - und eine Beratungsgebühr bezahlen - und für eine evtl. Klage nochmal zahlen, da seit 1.9.09 für Unterhaltssachen Anwaltspflicht besteht. Insofern wird es eine deutliche Wachstumsbeschleunigung bei den Anwaltshonoraren geben. Woher in der Wirtschaftkrise der kurzarbeitende Arbeitnehmer die 13% Mehreinkommen bekommen soll und dann noch unnütze Anwaltsgebühren aufgebrummt kriegt, halten wir für fraglich. Wir können darin jedenfalls keine volkswirtschaftliche Wertschöpfung erkennen und schlagen das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" zum Unwort des Jahres vor.

Allen, die nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, sei überdies angeraten umgehend zu prüfen, ob sie einen Antrag auf aufstockendes ALG II stellen können. Unterhaltsleistungen sind nämlich nach §11, Abs. 7 aufs Einkommen anrechenbar. Dabei Antrag auf Umgangskosten und den Alleinerziehendenzuschlag nicht vergessen. Gerade wer bisher bereits bis auf den Selbstbehalt von 900.- Euro heruntergerechnet wurde, hat hier gute Chancen sich an der Wachstumsbeschleunigung zu beteiligen, indem er sich etwas vom Staat zurückholt. Vielleicht ist dann auch mal ein, nun mehrwertsteuervergünstigter, Aufenthalt mit den Kindern im grenznahen Skihotel möglich.

Terminhinwies: Nächstes Treffen der AG "ALGII und Umgangkosten" ist am Donnerstag, 14.1. um 20.00 Uhr

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