08.03.2011
Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
Von: Gert Gräve aus Leipzig
An: Deutscher Bundestag in Bundesrepublik Deutschland
Der deutsche Bundestag möge § 1626
des BGB wie folgt ändern:
§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze.
(1)
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu.
Bei der ganzen Diskussion gerät außer Acht, dass es eine rechtlich völlig haltlose Konstruktion ist, ein natürliches Recht von einer natürlichen Person zu begehren, zumindest in einem Rechtsstaat. Entweder alle werden mit diesem Recht ausgestattet - die Grundgesetzväter machten keinen Unterschied zwischen .....
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16.02.2011
Familiengemeinschaften
KINDER BRAUCHEN FAMILIENGEMEINSCHAFTEN
Pet 4-17-07-40325-012388
Hauptpetent: Deepak Rajani
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir zeichne/n die Petition vom 25. September 2010 an den Deutschen Bundestag mit, die heute folgenden Petitionsgegenstand hat:
Der deutsche Bundestag möge beschließen:
Wir fordern eine Elternrechtsreform mit der der Deutsche Bundestag die Grundrechte der Kinder durch die Erweiterung des Grundgesetzes stärkt und die Lebensbedingungen von Millionen Kindern verbessert.
Die Formulierung „Den unehelichen Kindern“ aus Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes ist durch die Formulierung „Den nicht ehelichen und außerehelichen Kindern“ zu ersetzen.
Die Rechtsbeziehungen von Kindern in ihren „Familiengemeinschaften“ sollen im Grundgesetz verankert werden. Deshalb soll der Artikel 6 des Grundgesetzes um folgenden Absatz erweitert werden:
6) Jedes eheliche, nicht eheliche und außereheliche Kind hat ein natürliches Recht auf seine Familiengemeinschaft mit den beiden leiblichen Elternteilen. Sein Anspruch auf die Familiengemeinschaften und das Familienleben sind zu fördern und zu schützen.
Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge, §§ 1626ff bis § 1626e BGB, ist auf der Grundlage des oben genannten neuen Absatzes, neu zu entwickeln. Damit erhält das Kind eine stärkere Stellung in seiner Familiengemeinschaft mit seinen Eltern. Als Folge werden die Elternrechte so definiert, dass sie eine ähnlich hohe Qualität wie andere Grundrechte, z.B. die Freiheitsrechte, erreichen.
Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf nach dem Vorschlag „Familiengemeinschaften nach dem Gleichstellungsprinzip" zur Umsetzung des neuen Artikels 6 Absatz 6 im Grundgesetz vorzulegen.
Hier zum Download:Petitionsformular zum mitzeichnen
Quelle
21.12.2010
Strassburg stärkt Recht auf Familienleben - EGMR verurteilt Deutschland
Seine Beschwerde wurde vom Amtsgericht zunächst angenommen und ein regelmäßiges Treffen von Vater und Kindern festgelegt. Dagegen wandte sich die Mutter und erhielt in allen Instanzen deutsches Recht, welches dem Vater den Kontakt unmöglich machte.
Heute, mit der Entscheidung "Anayo vs. Germany" (Application no. 20578/07) am 21.Dezember 2010 stellte nunmehr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass diese Entscheidungen den leiblichen Vater und die Kinder in ihrem Recht auf Familienleben nach Artikel 8 der EMRK verletzen und verurteilten die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz und Erstattung der Kosten.
Auch die Familiengemeinschaften seien zu schützen, selbst dann wenn, wie in diesem Fall der Vater nie die Möglichkeiten hatte einen Kontakt zu den Kindern aufzubauen. Denn dies liege nicht an ihm, der sich stets um seine Kindern kümmern wollte, sondern bei der Mutter bzw. dem Ehepaar, was ihm jeden Kontakt unmöglich machte.
Wie der Anwalt des Nigerianers, Rainer Schmid vorab meinte, kann dieses Urteil erhebliche "Auswirkungen auf den Familienbegriff und den rechtlichen Status des leiblichen Vaters" in der deutschen Rechtspraxis haben.
24.11.2010
auf Vox "Die Entführung meiner Tochter"
"Entführung meiner Tochter"
Dienstag, 07.12.2010 22:15 Uhr auf Vox
Alexander aus der Nähe von Karlsruhe kämpft um Tochter Nikita. Vor 14 Jahren verliebte er sich in die Ghanaerin Georgina. 2001 kommt ihre Tochter unehelich zur Welt. Als sich das junge Paar kurze Zeit später trennt, beginnt für den Vater ein Alptraum, der bis heute anhält: Georgina tut alles, um Nikita ihrem Vater vorzuenthalten. Als Nikita ein Jahr alt ist, fliegt die Mutter mit ihr nach Ghana. Drei Monate später kehrte sie nach Deutschland zurück - ohne Nikita. Alexander braucht über ein halbes Jahr, bis er es schafft, seine Tochter nach Deutschland zurückzuholen. Doch auch danach versucht Georgina alles, um den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu unterbinden. Alexander erkämpft sich vor Gericht ein Besuchsrecht, damit er jedes zweite Wochenende mit Nikita verbringen kann. 2008 will Georgina mit dem Kind erneut nach Afrika in den Urlaub reisen. Das Jugendamt erlaubt es trotz massivster Einwände des Vaters. Georgina taucht erneut in Ghana unter. Am Telefon macht Georgina deutlich: 'Ich will 25.000 Euro! Dann komme ich mit Nikita nach Deutschland.' Alexander wurde in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Nikita zugesprochen, aber dies hilft ihm nicht, Nikitas Rückkehr durchzusetzen. Im Frühjahr 2009 fliegt er selbst nach Ghana - für acht Monate. Nikita sieht er nur viermal für eine halbe Stunde. Und immer ist die Mutter dabei. stern TV-Reportage zeigt, wie ein einheimischer Anwalt jetzt versucht, das Sorgerecht für Nikita vor einem ghanaischen Gericht zu erstreiten. Bekommt der Vater seine Tochter zurück?
(aus Sendehinweis von VOX)
16.08.2010
Edith Schwab Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung?
Das verwundert, repräsentiert doch Frau Schwab wie keine andere eine Politik der Väterdiskriminierung, welche gerade vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wurde.
Jedenfalls steht eines fest: Edith Schwab hat ihr Verdienst-Kreuz längst erhalten - das Urteil vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vom 3.12.09 und die Bestätigung vom 21.07.2010 aus Karlsruhe, auch über Edith Schwab´s diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Vorstellungen. Denn an dieser menschenrechts- und verfassungswidrigen Gesetzgebung war Frau Edith Schwab nicht unwesentlich beteiligt.
Ihr bleibender Verdienst ist: unendlicher Schaden für das Familienleben in Deutschland und jahrzehntelanges, großes Leid für Väter und Kinder und letztlich auch etliche Mütter. Ihr Verdienst für die Bundesrepublik Deutschland besteht darin, dass halb Europa über Deutschland lacht. Die ganze Welt durfte durch den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erfahren, dass in der Bundesrepublik die nicht ehelichen Kinder und ihre Väter diskriminiert werden. Das ist ein wirkliches Kreuz.
06.08.2010
Sorgerecht Antrag stellen ohne Anwalt
Hierzu haben wir eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Eingeladen ist, jeder der bereits einen Antrag gestellt hat, jeder der dies beabsichtigt und auch die, die sich noch in der Entscheidungsfindung befinden, ob sie das überhaupt tun wollen oder nicht.
Ein erstes Treffen soll am Dienstag, den 10. August um 18.30 Uhr im Familieninfotreff stattfinden. Ein nächstes Treffen am Dienstag, den 17. August um 18.30 Uhr . Weitere Termine nach Vereinbarung.
Wer Interesse hat oder auch später dazustossen möchte, meldet sich bitte per Mail info@vaetertreff.de vorab mal kurz.
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Neuer Termin: Dienstag, 7. September um 19.30 Uhr
30.07.2010
Straßburg-Kläger Zaunegger / Rajani: Widerspruchslösung ist Mogelpackung
Horst ZAUNEGGER und Deepak RAJANI teilen mit:
Die Widerspruchslösung ist eine Mogelpackung, die Diskriminierung bleibt!
Die von den Koalitionspartnern vorgeschlagene Widerspruchslösung ist keine menschenrechtskonforme Neuordnung, die ein faires Gleichgewicht von Elternrechten anstrebt. Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge soll das Ziel haben, ein modernes diskriminierungsfreies Familienrecht in die......
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29.07.2010
Reform des Sorgerechts: Schützt die Mütter vor dem Widerspruch!
Mitten im Sommerloch setzt die FDP einen Vorschlag als Testballon ab in der dringend überfälligen Frage, wie das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern in Deutschland gestaltet werden soll, nachdem am 3. Dezember vergangenen Jahres der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Bundesrepublik eine heftige Rüge erteilt hatte, dass die bestehende deutsche Sonderregelung den Vater in seinem Familienleben diskriminiere.
Nun möchte die FDP mit einer sog. Widerspruchslösung die frisch gebackenen Eltern dazu zwingen, sich möglicherweise direkt vom Wochenbett in den Gerichtssaal zu begeben. Dem Vorschlag nach sollte das Sorgerecht bei beiden Eltern zwar unmittelbar mit der Geburt beginnen, jedoch für eine gewisse Frist nur bedingt wirksam sein. Der Mutter sollte danach allein und aus wichtigem Grund die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben werden.
Der Vorschlag mutet zwar zunächst charmant an, wird aber angesichts zahlreicher offener Fragen eher zum Widerspruch als zur Zustimmung aufrufen. Welche Fristen sollten gelten? Was ist, wenn die Mutter bis zum Fristablauf den Namen des Vaters verschweigt? Warum erneut ein einseitiges, und damit diskriminierendes Einspruchsrecht der Mutter? Warum nur in Bezug allein auf das väterliche Sorgerecht? Sollen die Eltern direkt nach der Geburt zu streiten beginnen?
Kommt es nun vom unhaltbaren Mütterveto zum Widerspruchsmonopol?
Zum zweiten verkennt der Vorschlag den grundsätzlichen Charakter von Grundrechten, was von Seiten der FDP doch erstaunt. Allen Grundrechten ist eigen, dass sie automatisch durch die Existenz bestimmbarer und nicht selbst herstellbarer Faktizitäten entstehen. Das Wahlrecht eines 18Jährigen entsteht einfach mit dem Alter, ohne dass ein parteitreues Elternhaus ein Widerspruchsrecht hätte. Ebenso kann auch eine überbehütende Mutter ihren Sprössling nicht davor schützen, dass er mit Eintritt der Strafmündigkeit einer höheren Verantwortung Genüge leisten muss.
Die Geburt eines Kindes macht aus Männern und Frauen für immer Eltern, egal welches Lebensmodell sie wünschen oder welchen Familienstand diese zu dem Zeitpunkt zufällig haben. Die Elternschaft beginnt mit der Geburt. Kann es im Leben eines Menschen eine größere Faktizität geben?
Will der Gesetzgeber die geänderten Lebensbedingungen ernst nehmen, sieht er endlich die tatsächliche Verantwortungsübernahme durch unzählige Väter, auch über das Elterngeld hinaus, dann muss er bei einer Reform auch seine „gesetzlichen Vermutungen“ bei der Behandlung nicht ehelicher Kinder ändern. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß die nicht ehelichen Kinder als Unfall und Schadenseintritt zu behandeln oder die Väter als verantwortungslose Karnevalsprinzen oder reine Störenfriede zu verunglimpfen.
Vielmehr muss die gesetzliche Unterstellung dahin gehen, dass wenn zwei erwachsene Menschen gemeinsam ein Kind zeugen und empfangen, dass sie dann auch grundsätzlich gewillt sind, die Verantwortung für die Erziehung und das Aufwachsen dieses Kindes zu übernehmen.
Elternverantwortung beginnt mit der Geburt
Akzeptiert man jedoch, dass die Elternverantwortung für beide Eltern mit der Geburt beginnt, dann kann auch der Zugang zu den Elternrechten nur so diskriminierungsfrei stattfinden, dass diese Elternrechte beide Eltern automatisch erlangen. Sollten sie dennoch nicht in der Lage oder Willens sein, dieser Verantwortung gerecht zu werden, gibt es bereits jetzt genügend und bewährte gesetzliche Regelungen, diese Elternrechtsausübung zu beschränken (§1671 BGB) oder gar aufzuheben (§1666 BGB), etwa aus Gründen des Kinderschutzes.
Deshalb: Gleichstellung ab Geburt
Denkbar ist daher eine automatische Entstehung in Verbindung mit dem bereits vorhandenen wechselseitigen Antragsrecht zur Aufhebung. Bei beidem (automatische Entstehung und wechselseitiges Antragsrecht zur Aufhebung) wären dann die Eltern untereinander gleichgestellt und auch die nicht ehelichen Kinder erführen eine Gleichstellung mit den ehelichen Kindern.
Eines Sonderrechtes und Sonderparagraphen zum mütterlichen Widerspruch bedarf es nicht.
Dieses würde, neben den vielen Dingen, die rund um eine Geburt für die frischgebackenen Eltern anstehen, den Eltern auch noch einen möglicherweise familienzerstörenden Konflikt aufzwingen.
Das kann, nimmt man den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz ernst, niemand wollen.
Ein Sonderrecht würde außerdem eine Vielzahl zusätzlicher Gerichtsverfahren hervorrufen und die Bundesrepublik liefe wieder Gefahr mit einem erneuten Diskriminierungstatbestand vor den Menschenrechtsgerichten zu scheitern.
06.03.2010
Konsequent kinderfrei - Erstes Café mit kinderfreier Zone
Aber ernsthaft nebenbei: Man tut ja gerade so, als gäbe es keine Auswahl an Cafés im Bezirk Pankow. Niemand ist verpflichtet, gerade dort seinen Kaffee zu trinken. Wir jedenfalls sagen Dankeschön ans Café Niesen: Fürs Outen der Berufsempörer und für diese kundenorientierte Idee!
31.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Für Familien: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag 3 864 EUR auf 4 368 EUR entsprechend 13,04% plus
Daraus resultierend:
Wegen der kräftigen Erhöhung des Kinderfreibetrages steigt nun der gesetzliche sog. Mindestunterhalt des Kindes. Wenngleich auch das halbe Kindergeld vom Mindestbedarf abgezogen werden darf, so müssen barunterhaltspflichtige Väter ab 2010 erheblich mehr Kindesunterhalt zahlen.
bis zum 6. Lebensjahr 199 EUR auf 225 EUR
vom 7. bis 12. Lebensjahr 240 EUR auf 272 EUR
vom 13. bis 17. Lebensjahr 295 EUR auf 334 EUR
ab dem 18. Lebensjahr 268 EUR auf 304 EUR
Da die Erhöhung von 13% eine Änderung von mehr als zehn Prozent bedeutet, ist wohl in vielen Fällen ein Grund für eine Abänderungsklage zur Herabsetzung gegeben. Besonders dort, wo nun in großer Zahl neue Mangelfälle entstehen. Dies kann jeder mit seinem Rechtsanwalt abklären - und eine Beratungsgebühr bezahlen - und für eine evtl. Klage nochmal zahlen, da seit 1.9.09 für Unterhaltssachen Anwaltspflicht besteht. Insofern wird es eine deutliche Wachstumsbeschleunigung bei den Anwaltshonoraren geben. Woher in der Wirtschaftkrise der kurzarbeitende Arbeitnehmer die 13% Mehreinkommen bekommen soll und dann noch unnütze Anwaltsgebühren aufgebrummt kriegt, halten wir für fraglich. Wir können darin jedenfalls keine volkswirtschaftliche Wertschöpfung erkennen und schlagen das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" zum Unwort des Jahres vor.
Allen, die nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, sei überdies angeraten umgehend zu prüfen, ob sie einen Antrag auf aufstockendes ALG II stellen können. Unterhaltsleistungen sind nämlich nach §11, Abs. 7 aufs Einkommen anrechenbar. Dabei Antrag auf Umgangskosten und den Alleinerziehendenzuschlag nicht vergessen. Gerade wer bisher bereits bis auf den Selbstbehalt von 900.- Euro heruntergerechnet wurde, hat hier gute Chancen sich an der Wachstumsbeschleunigung zu beteiligen, indem er sich etwas vom Staat zurückholt. Vielleicht ist dann auch mal ein, nun mehrwertsteuervergünstigter, Aufenthalt mit den Kindern im grenznahen Skihotel möglich.
Terminhinwies: Nächstes Treffen der AG "ALGII und Umgangkosten" ist am Donnerstag, 14.1. um 20.00 Uhr
12.12.2009
Til Schweiger Vater Zweiohrkueken
Am 10.12.09 war Til Schweiger im Gespräch bei Markus Lanz (ZDF), wie man sieht nicht nur zum neuen Film "Zweiohrküken": Er sprach sich deutlich für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht aus - und Nora Tschirner und Kollegen stimmten unter großem Publikumsbeifall zu.
11.12.2009
PM Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger
"Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen.
Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Entscheidend ist, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Und wir wollen wissen, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt.
Der Gerichtshof beurteilt nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen."
Man möchte also weiter abwarten und die erkanntermaßen menschenrechtswidrige Lage erstmal erforschen....
Dem begegnete jetzt der Prozessvertreter im Fall Zaunegger gegen Deutschland, der Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe mit einer öffentlichen Stellungnahme auf seiner Website:
"Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.
....
Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. "
Komplette Stellungnahme aus der Website von Rechtsanwalt Georg Rixe
05.12.2009
Zaunegger gegen Deutschland: Presselinks
02.12.2009
Urteil erwartet: Lediger Vater bei Sorgerecht diskriminiert?
Unverheiratete Väter verlieren mit der Trennung jedes Mitspracherecht für ihre Kinder. Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig (und europäisch gesehen rückständig). Nur die Mutter allein kann darüber bestimmen, ob ein Vater weiterhin eine Rolle im Leben der Kinder spielt und das gemeinsame Sorgerecht erhält. Viele Väter wollen sich aber damit nicht abfinden. Daher hat Horst Zaunegger, ein Kölner Vater vor etlichen Jahren geklagt. Bereits 2003 wurde sein Anliegen vom OLG Köln mit Verweis auf die Gesetze abgeschmettert. Nun endlich wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am morgigen Donnerstag, den 3. Dezember 2009 sein Urteil bekanntgeben.
Aktive Papas fordern: Gleichberechtigte Elternschaft von Anfang an: Gemeinsame Sorge ab Geburt
01.12.2009
EGMR-Sorgerecht: Diesmal ist Vatertag im Dezember
Vatertag im Dezember
"Bei den nichtehelichen Kindern gibt es dagegen ein striktes Müttermonopol. Dieses Monopol wird wohl nun vom Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof verworfen werden. Er wird Deutschland vorschreiben, dem Vater auch gegen den Willen der Mutter Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht zu eröffnen.
....
Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter oder Vater - das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen."
Wow!