31.01.2008
Vätersalon - Termine im Februar 2008
Donnerstag, 31. Januar 2008
Intern: Vorstellung des Antrages zum Netzwerk "elterngenossenschaft"
Donnerstag, 7. Februar 2008
Gegenseitige Begleitung beim Umgang oder zu anderen Terminen - Erfahrungsaustausch (Tobias K.)
Donnerstag, 14. Februar 2008
Politische Arbeit einmal anders - alternative Vorschläge. Präsentation von André W. mit anschließender Diskussion.
Donnerstag, 21. Februar 2008
Umgangskosten – ein Vater stellt seine Klage gegen das JobCenter Pankow vor.
Donnerstag, 28. Februar
*-- noch offen -- *
Freitag 29. Februar 2008
Ausstellungseröffnung: „Wenn Tochter und Vater...“
mit Bildern von Aziza und Andreas Fasbender
.... weitere "Kulturschaffende" (Texte, Musik, Lyrik...etc.) sind zur Mitwirkung eingeladen.
Intern: Vorstellung des Antrages zum Netzwerk "elterngenossenschaft"
Donnerstag, 7. Februar 2008
Gegenseitige Begleitung beim Umgang oder zu anderen Terminen - Erfahrungsaustausch (Tobias K.)
Donnerstag, 14. Februar 2008
Politische Arbeit einmal anders - alternative Vorschläge. Präsentation von André W. mit anschließender Diskussion.
Donnerstag, 21. Februar 2008
Umgangskosten – ein Vater stellt seine Klage gegen das JobCenter Pankow vor.
Donnerstag, 28. Februar
*-- noch offen -- *
Freitag 29. Februar 2008
Ausstellungseröffnung: „Wenn Tochter und Vater...“
mit Bildern von Aziza und Andreas Fasbender
.... weitere "Kulturschaffende" (Texte, Musik, Lyrik...etc.) sind zur Mitwirkung eingeladen.
26.01.2008
Zypries bleibt untätig. Muttervorrang vor Kinderschutz?
In der Debatte um den Kinderschutz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, dass die Jugendämter aktiver werden, dass schneller Gerichte einzuschalten sind, dass Nachbarn schneller zum Telefonhörer greifen. Alle sind zu Aktionismus aufgefordert?
Nein nicht alle. Muttervorrang ist allemal wichtiger als Kinderschutz. Viele Väter sollen weiter draußen bleiben aus dem Leben der Kinder. So wie der Vater in Sömmerda mit seinen Lebensmitteltüten vergeblich vor der Tür stand. "Er zahle keinen Unterhalt" war der "Erkenntnisstand" des lokalen Jugendamtes. Oder der Vater in Darry, der vergeblich versuchte beim Amt Unterstützung zu finden. Die Großeltern von Lea-Sophie in Schwerin.....
Beliebig ließe sich die Liste erweitern. Die Mutter darf das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt verweigern. Gründe muß sie keine angeben. Überprüft wird auch nicht, ob sie in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern. Ob sie alleine die Verantwortung der elterlichen Sorge tragen kann. Der Vater bleibt ausgeschlossen, wenn Mutter das will.
So hatte auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 29. Januar 2003 geurteilt. Aber die Richter waren sich nicht sicher, ob dieser Muttervorrang auf fundierten Annahmen steht, die vor der gesellschaftlichen Wirklichkeit Bestand haben. Deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten. Es sollte überprüft werden, inwieweit es stimmt, dass kurz gesagt, "Mutter immer gut" fürs Kind handelt.
Da das BVG in diesem Fall leider eine Frist für den Auftrag nicht gesetzt hat, läßt sich das zuständige Ministerium ungewöhnlich viel Zeit. Zwar hat man nach langem Zögern eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern angestellt, deren Ergebnisse längst vorliegen dürften.
Am kommenden Dienstag sind fünf Jahre um. Doch Frau Zypries bleibt untätig. Die Mütter sollen bestimmen. Ob der Vater sich kümmern darf. Kinder haben das Nachsehen.
Weg mit §1628a ! Aktive Väter sind Kinderschutz.
Nein nicht alle. Muttervorrang ist allemal wichtiger als Kinderschutz. Viele Väter sollen weiter draußen bleiben aus dem Leben der Kinder. So wie der Vater in Sömmerda mit seinen Lebensmitteltüten vergeblich vor der Tür stand. "Er zahle keinen Unterhalt" war der "Erkenntnisstand" des lokalen Jugendamtes. Oder der Vater in Darry, der vergeblich versuchte beim Amt Unterstützung zu finden. Die Großeltern von Lea-Sophie in Schwerin.....
Beliebig ließe sich die Liste erweitern. Die Mutter darf das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt verweigern. Gründe muß sie keine angeben. Überprüft wird auch nicht, ob sie in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern. Ob sie alleine die Verantwortung der elterlichen Sorge tragen kann. Der Vater bleibt ausgeschlossen, wenn Mutter das will.
So hatte auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 29. Januar 2003 geurteilt. Aber die Richter waren sich nicht sicher, ob dieser Muttervorrang auf fundierten Annahmen steht, die vor der gesellschaftlichen Wirklichkeit Bestand haben. Deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten. Es sollte überprüft werden, inwieweit es stimmt, dass kurz gesagt, "Mutter immer gut" fürs Kind handelt.
Da das BVG in diesem Fall leider eine Frist für den Auftrag nicht gesetzt hat, läßt sich das zuständige Ministerium ungewöhnlich viel Zeit. Zwar hat man nach langem Zögern eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern angestellt, deren Ergebnisse längst vorliegen dürften.
Am kommenden Dienstag sind fünf Jahre um. Doch Frau Zypries bleibt untätig. Die Mütter sollen bestimmen. Ob der Vater sich kümmern darf. Kinder haben das Nachsehen.
Weg mit §1628a ! Aktive Väter sind Kinderschutz.
13.01.2008
Eisbären wichtiger als Kinder?
Nachdem der Eisbär Knut dem Berliner Zoo einen dauerhafte Berichterstattung und Millioneneinnahmen verschaffte, bringt nun offensichtlich ein Eisbärenbaby im Nürnberger Tiergarten einen ähnlichen Hype. Beide Eisbärenbabys wurden ihren Müttern weggenommen und von fremden Pflegern aufgezogen. Zehntausende suchen einen Namen und alle sind besorgt ums Knutschiwohl.....
Also Eisbärenrechte in die Verfassung? Knutschiwohl vor Kindeswohl? Erstaunlicherweise sind vielen Menschen kleine Eisbären wichtiger als die Kinder in der Nachbarschaft.
Also Eisbärenrechte in die Verfassung? Knutschiwohl vor Kindeswohl? Erstaunlicherweise sind vielen Menschen kleine Eisbären wichtiger als die Kinder in der Nachbarschaft.
10.01.2008
Kindesunterhalt - neuer Mindestunterhalt
Das neue Unterhaltsrecht ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Kinder haben nunmehr Vorrang. Es gilt mehr Eigenverantwortung für die Erwachsenen. Auch entfällt die bisherige Regelbetragsverordnung und ein sog. Mindestunterhalt gilt für alle Kinder in Ost und West, ehelich oder nichtehelich. Rechtsanwalt Matthias Wellmann erläutert die Veränderungen, das System der Rangfolge und weitere Fragen aus dem Zuhörerkreis zum neuen Unterhaltsrecht.
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Vätersalon: Jeden Donnerstag im Gespräch mit Gästen.
- ab 19.30 Uhr - Beginn: 20.00 Uhr - im FamilienInfoTreff - Senefelderstr. 26 - 10437 Berlin -
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Vätersalon: Jeden Donnerstag im Gespräch mit Gästen.
- ab 19.30 Uhr - Beginn: 20.00 Uhr - im FamilienInfoTreff - Senefelderstr. 26 - 10437 Berlin -